Skip links
Contents

Öko-Zuschlag für bestimmte Gebäudeinvestitionen läuft aus

Häuser
© Rawpixel.com - stock.adobe.com

Bei Gebäuden, soweit diese zu Wohnzwecken überlassen werden, kann ein Öko-Zuschlag in Höhe von 15 % für Aufwendungen für bestimmte thermisch-energetische Sanierungen oder für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem als Betriebsausgabe bzw. als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Bei betrieblichen Einkünften steht der Öko-Zuschlag erstmalig in jenem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2023 beginnt, und letztmalig im darauffolgenden Wirtschaftsjahr zu.

Er steht nicht für Wirtschaftsgüter zu, für die ein Investitionsfreibetrag in Anspruch genommen wird.

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht der Öko-Zuschlag für Aufwendungen zu, die in den Kalenderjahren 2024 und 2025 anfallen. Werden die dem Öko-Zuschlag zugrundeliegenden Aufwendungen verteilt berücksichtigt, kann der Öko-Zuschlag entweder zur Gänze sofort oder entsprechend der Verteilung berücksichtigt werden.

Stand: 26. August 2025

Bild: Rawpixel.com - stock.adobe.com

Publication date:

Although the data has been compiled with all due care, we cannot accept any liability for the complete accuracy of the information provided. Contact us anytime for a personal appointment if you have any further questions or require any personal advice.

With this QR code you can access this website directly – fast and easy
With this QR code you can access this website directly – fast and easy

Using a QR code scanner app on your device, you can scan the image to the left and go straight to this site on our website.